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Wirtschaftsinformatik

Vollkostenrechnung

In der Vollkostenrechnung werden alle Kosten auf Kostenträger, d.h. Leistungseinheiten wie z.B. Aufträge, verrechnet. Dafür werden die Kostenarten in den Kostenstellen des Betriebes erfaßt.

Zuerst wird eine Kostenartenrechnung durchgeführt, bei der ermittelt wird, welche Güter verzehrt worden sind und welche Kostenarten angefallen sind.
Anschließend werden in der Kostenstellenrechnung die Kostenarten auf die Kostenstellen aufgeschlüsselt. Dieser Schritt kann bei einfachen, einstufigen Produktionsprozessen entfallen, indem die Divisionskalkulation angewendet wird.
Im dritten Schritt werden die Kosten in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger aufgeschlüsselt.

Nach der Bestimmung der Kostenarten werden die Kosten in Kostenträger-Einzelkosten und Kostenträger-Gemeinkosten unterschieden. Die Kostenträger-Einzelkosten können unmittelbar auf die Kostenträger aufgeschlüsselt werden. Die Kostenträger-Gemeinkosten können nur mittelbar durch die Aufschlüsselung auf die Kostenstellen auf die Kostenträer verteilt werden. Dafür unterscheidet man bei den Kostenträger-Gemeinkosten zwischen Kostenstellen-Einzelkosten, die unmittelbar auf primäre Kostenstellenkosten I verteilt werden können, und den Kostenstellen-Gemeinkosten, die geschlüsselt auf die primären Kostenstellenkosten I verteilt werden. NUn erfolgt ggf. eine Verdichtung der primären Kostenstellenkosten I zu den Kostenstellen-Kosten II, indem eine innerbetriebliche Kostenverrechnung durchgeführt wird. Zu guter Letzt werden nun Kalkulationssätze oder sonstige Schlüssel aus den Kostenstellen-Kosten II gebildet, mit denen diese Kosten auf die Kostenträger aufgeschlüsselt werden.

Die Vollkostenrechnung ist nicht ganz unproblematisch. Die Kritik finden Sie hier.

Zur Planung mag sie weniger geeignet sein. Zur Kontrolle läßt sie sich jedoch einsetzen.

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Stand: Freitag, 25.06.2004
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