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Vollkostenrechnung
In der Vollkostenrechnung werden alle Kosten auf Kostenträger, d.h.
Leistungseinheiten wie z.B. Aufträge, verrechnet. Dafür werden die
Kostenarten in den Kostenstellen des Betriebes erfaßt.
Zuerst wird eine Kostenartenrechnung durchgeführt, bei der ermittelt
wird, welche Güter verzehrt worden sind und welche Kostenarten angefallen
sind.
Anschließend werden in der Kostenstellenrechnung die Kostenarten
auf die Kostenstellen aufgeschlüsselt. Dieser Schritt kann bei
einfachen, einstufigen Produktionsprozessen entfallen, indem die
Divisionskalkulation angewendet wird.
Im dritten Schritt werden die Kosten in der Kostenträgerrechnung
auf die Kostenträger aufgeschlüsselt.
Nach der Bestimmung der Kostenarten werden die Kosten in Kostenträger-Einzelkosten
und Kostenträger-Gemeinkosten unterschieden. Die Kostenträger-Einzelkosten
können unmittelbar auf die Kostenträger aufgeschlüsselt werden. Die
Kostenträger-Gemeinkosten können nur mittelbar durch die Aufschlüsselung
auf die Kostenstellen auf die Kostenträer verteilt werden. Dafür
unterscheidet man bei den Kostenträger-Gemeinkosten zwischen Kostenstellen-Einzelkosten,
die unmittelbar auf primäre Kostenstellenkosten I verteilt werden
können, und den Kostenstellen-Gemeinkosten, die geschlüsselt auf
die primären Kostenstellenkosten I verteilt werden. NUn erfolgt ggf.
eine Verdichtung der primären Kostenstellenkosten I zu den Kostenstellen-Kosten
II, indem eine innerbetriebliche Kostenverrechnung durchgeführt wird.
Zu guter Letzt werden nun Kalkulationssätze oder sonstige Schlüssel
aus den Kostenstellen-Kosten II gebildet, mit denen diese Kosten
auf die Kostenträger aufgeschlüsselt werden.
Die Vollkostenrechnung ist nicht ganz unproblematisch. Die Kritik
finden Sie hier.
Zur Planung mag sie weniger geeignet sein. Zur Kontrolle läßt sie
sich jedoch einsetzen.
Literaturquellen:
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